Allgemeine Geschäftsbedingungen von A-PACK
Stand 2024
1. Allgemeines
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bedarf und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile daraus aus irgendwelchen Gründen ihre Wirksamkeit verlieren sollten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bestimmungen des Besteller den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Mündliche oder telefonische Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Auftrag
Alle Angebote sind stets freibleibend. Alle in Datenblättern, Broschüren und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Informationen enthaltenen Daten oder Angaben zur Qualität werden ausschließlich als Richtwerte angesehen und sind nicht verbindlich. Dasselbe gilt für die zur Verfügung gestellten Muster, Musterrollen und dergleichen. Eine Bestellung wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch A-Pack verbindlich und gilt als angenommen. Vom Käufer anschließend verlangte oder ergänzende Änderungen der Auftragsdaten berechtigen A-Pack, die davon betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie sämtliche Änderungen müssen für ihre Wirksamkeit von A-Pack schriftlich bestätigt werden.
3. Preise
Preisangaben verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer. Im Übrigen erfolgt die Berechnung zu den vereinbarten Preisen.
Sollten sich jedoch zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die unseren Preisen zugrunde liegenden Kostenfaktoren ändern, (Herstellungs-/Rohstoffkosten, Lohnerhöhungen, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, etc.) gilt der am Tage der Lieferung gültige Preis.
4. Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind laut den umstehenden Bedingungen zahlbar. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftanzeige des Geldinstitutes bei uns vorliegt. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte dürfen wir Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedenfalls aber zumindest 12 % p. a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller, alle uns daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen. Ein Abzug von Skonto wird nicht gewährt, wenn noch frühere Rechnungen offenstehen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche die Befürchtung rechtfertigen, dass der Besteller vermindert kreditfähig ist und die uns erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte, etc. berechtigen uns, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserbringung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.
5. Lieferung
Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – sei es, dass sie bei uns oder unseren Lieferfirmen eingetreten sind, z. B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Warenmängel oder behördliche Maßnahmen – verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass dem Besteller daraus Ansprüche erwachsen oder er erteilte Aufträge stornieren kann. Sie berechtigen uns ferner zu Teilleistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Ansprüche auf Schadenersatz aus einer Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wird bei Abrufaufträgen eine Teillieferung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht abgenommen, kann sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und sofort zur Gänze in Rechnung gestellt werden oder wir können die Ware ohne vorherige Ankündigung zustellen. Ferner steht es uns frei, auf Kosten und Gefahr des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. Die durch den Abrufauftrag entstandenen Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Besteller bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden. Bei Lieferverzug unsererseits trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermins muss uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen setzen. Sollten wir bis dahin mit der Auftragserfüllung immer noch säumig sein, erwächst dem Besteller das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware unter spezifizierter Angabe des gerügten Mangels schriftlich erfolgen, soweit dieser erkennbar ist. Später auftretende Schäden (= versteckte Mängel) sind unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von 3 Monaten ab Warenübernahme, schriftlich zu rügen. Bei Beanstandungen ist uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Reklamationen, welcher Art auch immer, beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderung nicht. Der Besteller ist nicht berechtigt, der Wert einer Beanstandung mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzubehalten. Handelsübliche Abweichungen im Maß, in der Qualität, im Gewicht, in der Farbe und in der Stärke der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung. Übliche Mehr- oder Minderlieferungen – je nach Auflage bis zu 20 % – sind vorbehalten. Für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen verursacht werden, haften wir nicht. Bei rechtzeitig erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei uns die zur Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
7. Lagerbedingungen
Für Ware, welche länger als 6 Monate beim Besteller lagert, kann keine Haftung übernommen werden. Die Ware muss bei Lagerung vor Nässe und UV-Einstrahlung geschützt sein und darf nicht in der Nähe von Heizgeräten oder anderen Wärmequellen gelagert werden. Die Ware muss mindestens 24 Stunden vor Verarbeitung im Produktions- oder Verarbeitungsraum gelagert werden. Bei Kälte ist ein Konditionierungszeitraum von 48 Stunden erforderlich.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Weiterveräußerung, die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Der Besteller tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme von Dritten hat uns der Besteller, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, unverzüglich unter Bekanntgabe der erforderlichen Daten zu informieren.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Kirchbichl. Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Kufstein zuständig. Wir sind unsererseits jedoch jedenfalls berechtigt, nach unserer Wahl beim sachlich zuständigen Gericht des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
10. Unwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.